Luxemburg gehört zu den attraktivsten Standorten für Investitionen in Europa und ist ein führendes Netzwerk für Fondsverwaltung weltweit. Um seine Position zu stärken, hat die Regierung den Erlass des Gesetzes über spezialisierte Investmentfonds (SIF) angeordnet, das besondere Bestimmungen betreffend qualifizierte (berechtigte) Anleger und zulässige Vermögenswerte vorsieht . Die Vorschriften für die SIF in Luxemburg wurden 2007 festgelegt.
Der spezialisierte Investmentfonds (SIF) inLuxemburg ist eine flexible Investitionsgesellschaft für Mehrzweck-Fonds, die eine effiziente Besteuerung der qualifizierten Investoren genießen. Die SPF in Luxemburg kann über verschiedene Vermögenswerte verfügen, darunter : private Kapitalbeteiligungsfonds (private equity), Hedgefonds, Immobilien/Grundstücke, Wertpapiere und Obligationen (Bonds).
Verfügbare Arten von SIF in Luxemburg
Der SIF -Fonds in Luxemburg kann verschiedene Rechtsformen haben, darunter der gemeinschaftliche Investmentfonds (FCP) und die Investitionsgesellschaft (SICAV- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital oder SICAF – Investmentgesellschaft mit festem Kapital). Diese agieren auch als Gesellschaften in der Rechtsform wie nachstehed dargestellt:
– Aktiengesellschaft (AG),
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
– Kommanditgesellschaft auf Aktien,
– Genossenschaften als Aktiengesellschaft.
Der FCP-Fonds hat keine Rechtspersönlichkeit und muss von einer im Namen der Investoren agierenden Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden. Der FCP-Fonds ist in Luxemburg als SIF anzusehen, wenn der Ort der Geschäftsführung in dem betreffenden Land ist.
Was die Registrierungsanforderungen betrifft, bedarf der Fonds nicht einer Mindest-oder Höchstzahl von Aktionären. Diese sind aber verpflichtet, die Zeichnung eines Mindestkapitals i.H.v.1.250.000 Euro durchzuführen . Nur 5 Prozent des gezeichnetenKapitals muss bei der Registrierung des SIF-Fonds in Luxemburg hinterlegt werden.
Besteuerung von SIF in Luxemburg
Die SIFs in Luxemburg genießen eine günstige Besteuerung. Investmentfonds, die laut dem SIF-Gesetz gegründet werden, sind verpflichtet, eine jährliche Abbonementsgebühr i.H.v. 0,01 Prozent des Nettovermögenswertes zu zahlen. Auch, sind die in andere Fonds investierenden SIFs verpflichtet, eine einmalige Zahlung der Abbonementsgebühr zu leisten. Managementsdienstleistungen an SIFs sind von der Mehrwertsteuer in Luxemburg befreit. Darüber hinaus, können ausländische Investoren, die an der Gründung eines SIF-Fonds interessiert sind, das erweiterte Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen genießen.
Für weitere Informationen über SIFs oder wenn Sie Hilfe bei der Gründung einer Investitionsgesellschaft ersuchen, setzen Sie sich mit unseren Finanzexperten in Verbindung.
